Zweites Beteiligungsverfahren zum Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg

Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“

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Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg führt zum oben genannten Regionalplan eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durch. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hatte dies in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2024 beschlossen.

Region Rottweil – Durch Bundes- und Landesgesetzgebung sind die Regionalverbände in Baden- Württemberg verpflichtet, mindestens 1,8 Prozent der jeweiligen Regionsfläche für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festzulegen. Gemäß Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) und Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LPlG BW) soll dies durch Satzungsbeschluss bis spätestens 30. September 2025 festgestellt werden.

Der Planentwurf samt Begründung mit Umweltbericht liegt vom Januar 2025 bis 14. Februar 2025

in der Geschäftsstelle des Regionalverbands (Winkelstraße 9, 4. OG, 78056 Villingen-Schwenningen, Mo.-Fr.: 09:00-12:00 Uhr, Mo.-Do.: 14:00-16:00 Uhr) sowie in den Landratsämtern der Landkreise Rottweil (Marienstraße 2, Eingangsbereich, 78628 Rottweil, Mo.-Fr.: 08:30-11:30 Uhr, Do.: 14:00-16:00 Uhr), Schwarzwald-Baar-Kreis (Am Hoptbühl 5, Baurechts- und Naturschutzamt, 78048 Villingen-Schwenningen, Mo.-Fr.: 08:00-11:30 Uhr, Do.: 14:00-17:30 Uhr) und Tuttlingen (Bahnhofstraße 100, Baurechts- und Umweltamt, Gebäude B, Ebene 3, 78532 Tuttlingen, Mo.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr, Do.: 14:00-17:00 Uhr) zur kostenlosen Einsicht aus.

Die gesamten Planunterlagen sowie weiterführende Informationen können auch unter www.regionalverband-sbh.de eingesehen werden.

In Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs, dessen Begründung und des Umweltberichts kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Schwarzwald- Baar-Heuberg bis spätestens 14. Februar 2025 schriftlich, zur Niederschrift während der Sprechzeiten oder elektronisch an die E-Mail-Adresse beteiligung@rvsbh.de Stellung nehmen.

Im Zeitraum 13. Januar bis 14. April 2025 wird den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Planungsinhalt: Der überarbeitete Planentwurf sichert über die Festlegung rund 5400 Hektar für die regionalbedeutsame Windenergienutzung, was einem Anteil an der Regionsfläche von rund 2,1 Prozent entspricht. Den Bereichen liegen die Planungskriterien zur Festlegung des Planziels auf der Regionalplanebene zugrunde.

NRWZ-Redaktion

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